Honorare
Das Honorar für meine Tätigkeit als Übersetzerin und Korrekturleserin berechne ich pro Wort. Dabei ist die Berechnungsgrundlage der ausgangssprachliche Text. Eine DIN-A4-Normseite beinhaltet etwa 250 bis 300 Wörter. Eine solche Seite beinhaltet im Rahmen der Norm 1 800 Zeichen. Die Abrechnung nach Wörtern ist eine für die Kundinnen und Kunden faire Abrechnungsmethode. Sie zahlen tatsächlich nur für das, was Sie an Wörtern in Auftrag geben. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird zu dem hier angegebenen Nettopreis hinzugerechnet.
Honorare für Übersetzungen, Lokalisierung, Korrekturen, Revisionen und Post-Editing
Für Übersetzungen und die Lokalisierung von Webseiten beträgt der Preis pro Wort des Ausgangstextes EUR 0,08 plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. In der Europäischen Union (außerhalb Deutschlands) und in Drittländern entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der Ausgangstext ist im bei Übersetzungen ins Deutsche immer kürzer als der Zieltext. Somit sparen Sie Kosten ein. Da ich das CAT-Tool SDL Trados Studio Freelancer (2017, 2019) verwende, sparen Sie zusätzlich Kosten bei sich wiederholenden Textpassagen.
Korrekturen (Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung) und Post-Editing biete ich für EUR 0,04 pro Wort plus 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
Für Revisionen berechne ich EUR 0,05 pro Wort plus 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Honorare für Transkriptionen, Untertitelungen und Voiceover
Transkription Basic: EUR 2,00 pro Audiominute plus 19 Prozent Mehrwertsteuer
Untertitelung (DE-DE, EN-EN) EUR 5,99 pro Minute plus 19 Prozent Mehrwertsteuer
Untertitung (EN-DE) EUR 8,00 pro Minute plus 19 Prozent Mehrwertsteuer
Voiceover: EUR 0,25 pro Wort plus 19 Prozent Mehrwertsteuer
Honorare für Grafik- und DTP-Dienstleistungen
Für Grafik- und DTP-Dienstleistungen berechne ich EUR 60,00 pro Stunde plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die DTP-Dienstleistungen werden mit einer Stoppuhr gemessen und auf 15 Minuten aufgerundet. Wenn ich beispielsweise zwei Stunden und acht Minuten gearbeitet habe, dann berechne zwei Stunden und 15 Minuten. Sollten es drei Stunden und 28 Minuten gewesen sein, die ich für Sie tätig war, berechne ich drei Stunden und dreißig Minuten. Diese Art von Dienstleistung lässt sich wegen der vielen einzelnen Tätigkeiten leider nur stundenweise abrechnen.
Hier gelangen Sie zu einem Online-Taschenrechner.